Schrott ist, gesetzlich betrachtet, Abfall.
Mit Inkrafttreten des Kreislauf Wirtschaft Gesetzes (KrWG) am 01.06.2012 besteht ein behördliches Sammlungsverbot von Abfällen aus Privathaushalten.
Sie, als privater Auftraggeber, machen sich mit dem Überlassen Ihres Abfalles an Sammler also leider strafbar.
Über Sinn- oder Unsinn einer solchen Regelung läßt sich trefflich streiten, bestand doch auf diese Art ein funktionierender Wertstoffkreislauf.
Also, kommen Sie zu uns!
Sie entsorgen Ihren Schrott gesetzestreu und bekommen auch noch Geld dafür.